Neuversion des Teilzonenplans

Neuversion des Teilzonenplans

Hören Sie mit einem Klick die wichtigsten Informationen zur Vorlage TZP Version 5(Gemeindeversammlung am 8.02.2024).

Liebe interessierte WebsitebesucherInnen

Nun ist sie da, die überarbeitete Version des Teilzonenplans und es gab positive Veränderungen, welche wir in der Arbeitsgruppe erwirken konnten, leider sind diese aber nicht die Gewichtigen.

Nach intensiver Durchsicht der weiteren 200 Seiten, müssen wir leider zum Schluss kommen, dass auch diese Vorlage nicht genügt und die Vorgehensweise einmal mehr die Dorfbewohner vor den Kopf stösst.

Nach der intensiven Arbeitsgruppenarbeit und viel Aufwand, Anstand und Fairness immer wieder anzumahnen, wurden die Ergebnisse unserer Arbeitsgruppe nie veröffentlicht. Dies aus gutem Grund. Denn dort würden auch die Probleme und offenen ungelösten Punkte bereits beschrieben. Es gab nie die Möglichkeit einer inhaltlichen gemeinsamen Information der Öffentlichkeit. Gleichzeitig aber das rechtliche Problem, dass nur mit Zustimmung beider Seiten die Dokumente veröffentlicht werden dürfen. Wir haben nun erreicht, dass, wenn auch mit Teilschwärzungen, unserer Stellungnahmen veröffentlicht werden können. Dass zusätzlich dann noch die das bisherige Desaster der Ortskernplanung zu verantwortenden Gremien den Schutzstatus von Häusern, welche sogar der Ortsbildpfleger des Kantons als nicht schützenswert ansieht, beibehalten hat, zeigt wie intransparent und schutzlastig die Gremien walten. Die Öffentlichkeit zahlt, darf aber nichts wirklich erfahren. In den Gremien darf jeder ohne Konsequenz oder persönliche Rechtfertigung alles zum Besten geben. Wir stehen zu unseren Meinungen und halten den Kopf hin mit Haltung. Denn wir stehen auf einem guten Fundament. Soweit uns erlaubt, möchten wir Ihnen dieses mit den folgenden Unterlagen aufzeigen. Wir haben kurze Zusammenfassungen für die Eiligen und tiefere Recherchen für die, welche sich intensiver damit beschäftigen wollen. Immerhin wurde auf allgemeines Drängen dieses Mal der kantonale Vorprüfungsbericht öffentlich zugänglich aufgeschaltet.


1. Hausgemachte unnötige Probleme

Auch die neue Version TZP ist nicht, wie uns immer mitgeteilt, von oben kantonsgegeben, sondern die Probleme sind hausgemacht. Am Beispiel der Ortskernplanung der Gemeinde Blauen ist gut ersichtlich, dass sehr viel liberalere Lösungen ohne Massenunterschutzstellung absolut möglich und zulässig sind. Ebenso lohnt ein Blick in den pragmatischen TZP von Pratteln. Vorlagen und unsere Beurteilungen Pratteln (noch nicht bewilligt) und Blauen (bewilligt)

Was der Gemeinderat vorlegt, ist gar keine Raumplanung, sondern ein Missbrauch des Instruments Teilzonenplan. Getrieben vom Schutzgedanken und unter Einflussnahme des Heimatschutzes, droht Arlesheim ein Missbrauch der Ortskernplanung an den eigentlich gesetzlichen Vorgaben vorbei.

Dies lässt sich bereits an der unnötigen und zudem erkennbar unqualifizierten Inventarisierung durch Frau Dr. Huggel und dem Ausschluss der direkt Betroffenen im Prozess erkennen. Arlesheim verfügt mit ISOS und dem BiB bereits über zwei Inventare.

Stellungnahme IG FRUSCHD zur Inventarisierung Dr Huggel


2. Lokale Gremien ohne nominierte Vertreter der Betroffenen bestimmen alleine die Richtung

In keinem der Gremien sind nominierte und damit legitimierte VertreterInnen der betroffenen Dorfbewohner. Alleine, dass jemand im Dorf wohnt, heisst noch nicht, dass er die Betroffenen repräsentiert. Sollte er dies tun, wäre dies sogar strafbar, da er ohne es zu deklarieren eigene Interessen einbringen würde.

Die eingesetzten und bereits die erste an der Gemeindeversammlung abgelehnte Vorlage zu verantwortenden Gremien, sind unverändert der Arbeitsgruppe nachgeschaltet gewesen und haben unter Missachtung der Einschätzung des kantonalen Ortsbildpflegers gute Lösungen verhindert. Bericht einer Betroffenen

Es ist nie erklärt worden, weshalb keine einvernehmlichen Lösungen mit Eigentümern gesucht werden. Tatsache ist, dass diese keine Menschen zweiter Klasse sind, sondern im Gegenteil, bis heute die Verantwortung für das Dorfbild wahrgenommen und getragen haben, das überall hochgelobt wird.


3. Alter Wein in neuen Schläuchen oder warum das seitens Gemeinde bekundete grosse Entgegenkommen mit 13 Veränderungen nichts über deren Gewicht aussagt oder der Berg hat eine Maus geboren

Relevante Veränderungen haben auch im vierten Anlauf keine stattgefunden. Die Schutzstaaten bleiben weitestgehend beim Alten und die Wertminderungen belaufen sich, wenn auch nicht mehr so hoch, doch immer noch auf 12 Millionen Franken für einige wenige Liegenschaftsbesitzer. Dies ohne Einbezug der durch die Unterschutzstellung niedrigeren Verkaufspreise und für Umbauten hinzukommenden Mehraufwendungen.
Aktuelle Übersicht Ausmass der Unterschutzstellung

Die nun möglichen grösseren Anbauten führen zum Teil zu grotesken architektonischen Folgen (Abriss von Erker etc.). Ebenso ist der angedachte Systemwechsel weg von der autonomen Parzelle hin zu Parzellen aufgeteilt in Vorplatzbereich, Gebäudegrundriss, Frei- und Gartenraum und allenfalls noch in einen Erweiterungsbereich, eine bürokratische Kopfgeburt auf Kosten der Eigentümer, die ihre Parzelle zuerst neu ausmessen lassen müssen, bevor die für jede Kategorie anderen Vorschriften überhaupt angewendet werden können. Künftige Umbauten werden grotesk aussehen.

Zur Unterschutzstellung hat Caspar Zellweger aus juristischer Sicht die Stellungnahme der Gemeinde wie folgt kommentiert: Der Gemeinderat beruft sich auf einen über dreissig Jahre alten Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1991, der, soweit feststellbar, vom Bundesgericht selbst nie mehr zitiert worden ist. Dieser Entscheid hat im Übrigen nicht gesagt, dass die Vergütung analog den Regeln der materiellen Enteignung gegen geltendes Recht verstossen würde, also illegal wäre.
Gemeindeschreiben Antworten an FRUSCHD und Replik Caspar Zellweger.


4. Was sich Dank eines Landratsbeschlusses der Kanton nicht traut, macht der Heimatschutz nun über die Gemeindeebene

So sind Unterschutzstellungen auf Denkmalebene nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich, was den Dialog zwischen Denkmalpflege und Hausbesitzer zwingend erforderlich macht. Nicht so auf kommunaler Ebene, hier darf einfach enteignet und über die Eigentumsverhältnisse der Liegenschaftsbesitzer entschieden werden. So muss man sie ja auch nicht mit einbeziehen.
Interview mit Landrätin Christine Frey.


5. Intransparenz und Unehrlichkeit prägten und prägen den Prozess

Ein zentrales Problem bei der Planung war und ist, dass die betroffenen Liegenschaftsbesitzer als Störfaktor und als negligeable betrachtet werden.
Selbst an der den TZP rückweisenden Gemeindeversammlung wurde geschummelt...


6. Aufliegende Pläne erlauben dem Bürger keine wirkliche Übersicht

Zum neuen Teilzonenreglement gehört ein Teilzonenplan. Wenn
Sie diesen mit einem normalen Drucker ausdrucken erhalten Sie
einen Plan im Massstab ca. 1:5000. Das ist derart klein, dass sie
die Legende nicht lesen können, der 50m lange Dom ist noch ca. 1
cm gross. Der Informationsgehalt des Planes für den Betrachter ist
minimal...