Neuversion des Teilzonenplans

6. Aufliegende Pläne erlauben dem Bürger keine wirkliche Übersicht

6. Aufliegende Pläne erlauben dem Bürger keine wirkliche Übersicht

Zum neuen Teilzonenreglement gehört ein Teilzonenplan. Wenn Sie diesen mit einem normalen Drucker ausdrucken, erhalten Sie einen Plan im Massstab ca. 1:5000. Das ist derart klein, dass Sie die Legende nicht lesen können, der 50m lange Dom ist noch ca. 1 cm gross. Der Informationsgehalt des Planes für den Betrachter ist minimal.

Falls Sie es auf irgendeine Art schaffen, zu einem leserlichen Teilzonenplan zu kommen, stellen Sie fest, dass für eine Parzelle nicht mehr die gesetzlichen Abstände gelten, sondern ein Systemwechsel vorgenommen wurde. Neben den gesetzlichen Abständen, wird die Parzelle neu noch einen Vorplatzbereich und einen Frei- und Gartenraum unterteilt. Das ist eine totaler Systemwechsel und verursacht zusätzlichen Aufwand.

Um die im Reglement aufgelisteten Vorschriften anwenden zu können, muss der Geometer (Jermann) auf dem Vermessungsplan auf jeder einzelnen Parzelle den Vorplatzbereich und den Frei- und Gartenbereich millimetergenau eintragen und die Flächen berechnen. Diese Grundlage brauchen Sie, damit Sie wissen wo §15 Frei- und Gartenraum und §16 für den Vorplatzbereich gültig ist. In manchen Parzellen gibt es dann noch den Bereich für Erweiterungsbauten.

Auf dem neuen Teilzonenplan gibt es rund 90 Vorplatzbereiche und 60 Frei- und Gartenräume und 16 Bereiche für Erweiterungen, die im Einzelnen betrachtet unterschiedlicher nicht sein könnten.

Einige Beispiele:

Ermitagestrasse 35 Vorplatzbereich: 3.8m2, Eingang zu zwei Hauptteilen

 
Ochsen: Vorplatzbereich ist der Parkplatz hinter dem Haus,
Dorfbaizli: Vorplatzbereich ist die Gartenbeiz vor dem Haus,
Rössli: Vorplatzbereich vor und hinter dem Haus: Vorne Gartenbeiz hinten Parkplatz
Ermitagestrasse 35: Vorplatzbereich ist links und rechts neben dem Haus

 
Domstübli Kirchgasse 4: Vorplatzbereich ist die Gartenbeiz,
Kirchgasse 6 Vorplatzbereich vor dem Haus, Frei- und Gartenbereich seitlich bei Hauszugang
Kirchgasse 8 Frei- und Gartenraum ist auf der Eingangsseite vor dem Haus
Obere Gasse 9 mit Eingang an der Kirchgasse: Vorplatzbereich an der Kirchgasse, Frei und Gartenraum ist der Parkplatz hinter dem Haus
Obere Gasse: Der Eingang ist direkt an der Oberen Gasse, Vorplatzbereich ist der Parkplatz rechts vom Eingang, Der Frei- und Gartenraum ist im Bereich des bestehenden Erkers, der Bereich für Erweiterungsbauten ist Gartenseitig angehängt. Der schöne Erker mit Terrasse müsste abgebrochen werden.
Die blaue Umrandung bezeichnet ein Baufeld, auf dem Baukörper mit max. Grundfläche von 45% der Parzellenfläche erstellt werden können.