Replik an den Gemeinderat

Im Wochenblatt vom 10. März 2022 hat der Gemeinderat sich zu „öffentlichen und private Interessen im Ortskern“ vernehmen lassen. Dort verteilt er die Rollen klar: Die Behörden sind per se gut, die Privaten lassen hingegen den Ortskern zu einem gesichtslosen Vorort verkommen. Davor müsse die Öffentlichkeit angeblich geschützt werden.

Man muss sich diese saftige Beleidigung der Eigentümer von Liegenschaften in Arlesheim auf der Zunge zergehen lassen. Tatsache ist, dass der heute vom Gemeinderat als wunderschön apostrophierte Ortskern nicht auf sein Konto geht, sondern ausschliesslich auf das der Liegenschaftseigentümern. Die haben zu ihren Häusern geschaut haben und werden das auch in Zukunft tun.

Mit der aktivistischen Planwirtschaft Ortskern Arlesheim will die Gemeinde nun die Grundeigentümer unter einem Berg von Vorschriften begraben. Defacto handelt es sich um eine Entmündigung. Bereits über 700 Bürger aus Arlesheim haben realisiert, was hier passiert und sich dem Widerstand gegen diese Drangsalierung angeschlossen - durch Mitunterzeichnung der von der IG FRUSCHD beim Landrat dagegen deponierten Petition.

Im Wochenblatt suggeriert der Gemeinderat, er stehe in dauerndem Kontakt mit der Bevölkerung. Im sogenannten Mitwirkungsverfahren könne man sich einbringen. Das sind Sirenenklänge, wie der Leserbrief von Frau Rita Leuthardt mit dem Titel „Totmännli-Politik“ zeigt. Wie die IG FRUSCH nachweisen kann, nimmt der Gemeinderat nur das ins Protokoll auf, was ihm ins Konzept passt. Der Rest wird weggelassen. Solche Mitwirkungsverfahren gehören denn heute auch zum anerkannten Instrumentarium, um Stimmenmehrheiten zu beruhigen und davon zu überzeugen, ihre demokratischen Segen zu geben.

Ein aktuelles Beispiel, wie das vom Gemeinderat für sich reklamiert öffentliche Interesse in die Augen gehen kann, liefert das Wochenblatt vom 10. März 2022 ebenfalls gleich mit. Unter den amtlichen Publikationen auf Seite 3 lächelt einem das Baugesuch Nr. 2022-0443 für eine Pumptrack auf der Parzelle Nr. 80, Badhof entgegen. Gemäss Publikation kann gegen die Anlage bis zum 21. März 2022 Einsprache erhoben werden. Aber: Hier handelt es sich nicht um ein normales Baugesuch, sondern um ein nachträgliches. Die Anlage hat der Gemeinderat heimlich und ohne Rücksichtnahme auf die Anwohner gebaut. Er wurde vom Kanton zurückgepfiffen und muss die Anlage nachträglich bewilligen lassen. Wer nun gegen das vollendete Projekt Einsprache erhebt, erzürnt die neuen Benutzer - vor allem Kinder.

Wenn der Gemeinderat heute von Mitwirkung spricht, muss man sich dieses Vorgehen vor Augen halten.



Unten die Stellungnahme des Gemeinderates 
aus dem Wochenblatt Birseck vom Donnerstag, 10. März 2022 Nr. 10 Seite 5:
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