Unser Schreiben an die Gemeindevertreter vom 10.05.2023

Schreiben mit Fragen und grundlegenden Punkten, welches am 10.05.2023 an den Gemeindepräsidenten und die Gemeindeverwalterin übergeben wurden


Folgende Fragen mit Bitte um schriftliche Beantwortung:

  • Wo und von wem wurden die Hausbesitzer vertreten?

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  • Konkrete Begründung warum sich der bisherige QP nicht bewährt hat und die vorhandenen Probleme sich nicht mit einer Weiterentwicklung des bisherigen lösen lassen (dass er aus den 70-er Jahren stammt und, dass neu ein TZP gewünscht wird, ist nicht ausreichend). Konkrete Begründung des Systemwechsels.                                                                                                                                        
  • Die Unterschutzstellung jedes einzelnen Hauses und dessen Konsequenzen müssen nachvollziehbar und fachlich begründet und als objektiv wünschbar aufgezeigt werden. Dabei sind sowohl ökologische, wirtschaftliche und ortsbildbezogene Begründungen von Fachpersonen aus dem jeweiligen Bereich vorzulegen. Die auf den Eigentümer lastenden Minderwerte sind aufzuzeigen und zu benennen.
  • Die Richtigkeit/Wünschbarkeit der Abtrennung Badhof vom Dorfkern muss durch Offenlegung der Pläne in allen Konsequenzen aufgezeigt und begründet werden.
  • Jede geplante Herabzonung muss im Detail aufgezeigt und die Unrichtigkeit der bisherigen Regelung auf objektiv nachvollziehbare Art begründet werden.
  • Es ist auf nachvollziehbare Weise aufzuzeigen, weshalb es richtig, wünschbar und verhältnismässig ist, dass sich die Öffentlichkeit nicht an den durch den neuen Plan für die Eigentümer verursachten Kosten zu beteiligen hat.
  • Die Vorprüfungsberichte und die eingereichten Unterlagen seitens Gemeinde, sind vollständig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und transparent aufzulegen.

Im Namen des Vorstands:

Hugo Erbacher      Johannes Manggold