Neuversion des Teilzonenplans

5. Intransparenz und Unehrlichkeit prägten und prägen den Prozess

5. Intransparenz und Unehrlichkeit prägten und prägen den Prozess

Ein zentrales Problem bei der Planung war und ist, dass die betroffenen Liegenschaftsbesitzer als Störfaktor und als negligeable betrachtet werden.

Selbst an der den TZP rückweisenden Gemeindeversammlung wurde geschummelt. 

So heisst es im Versammlungsprotokoll vom 26. April 2023 wörtlich:

Gemeindepräsident Markus Eigenmann versichert nochmals, dass die heute vorgebrachten Anliegen vom Gemeinderat mitgenommen werden. Der Gemeinderat kann aber nicht garantieren, dass auch alle Anliegen umsetzbar sind.

Der Gemeindepräsident Markus Eigenmann lässt über die Rückweisung gemäss der vom Gemeinderat formulierten Fragestellung abstimmen.»

Caspar Zellweger dazu in seiner Replik:
Kontextuell und sprachlich kann der im ersten Abschnitt im zweiten Satz enthaltene Vorbehalt, „dass auch alle Anliegen umsetzbar sind“ gar nicht anders verstanden werden, als dass diese legal sein müssen, sprich nicht gegen das gesetzte Recht (Verfassung und Gesetz) verstossen dürfen. 

Die Aussage ist somit klar: Alle vorgebrachten Anliegen werden vom Gemeinderat mitgenommen und umgesetzt, soweit gesetzeskonform - und in der Folge vom Stimmvolk angenommen. 

Oder anders ausgedrückt: Aus anderen Gründen, wie namentlich politische, ideologische oder opportunistische, kann die Umsetzung der eingebrachten Anliegen nicht abgewiesen werden.

So haben es auch die Teilnehmer an der Gemeindeversammlung vom 26. April 2023 verstanden.

Wie wir heute wissen, ist der Gemeinderat weit davon entfernt, dieses an die Gemeindeversammlung unmittelbar vor der Abstimmung gemachte Versprechen einzulösen. Nach ihm genügt es unverändert, wenn er nicht will oder es nicht für notwendig befindet. Von Seiten der Gemeindeverwalterin Katrin Bartels wird dieser Versprechensbruch damit gerechtfertigt, dass Rückweisungsanträge gesetzlich nicht mit Auflagen versehen werden könnten. Tatsache ist, dass Gemeindepräsident Markus Eigenmann an der Gemeindeversammlung wiederholt das Gegenteil zugesichert hat. Im Vertrauen hierauf hat die nachfolgende Abstimmung stattgefunden. Hätte die Gemeindeverwalterin ihre Vorbehalte schon an der Versammlung eingebracht, wäre die Abstimmung anders verlaufen.

Gemeindeschreiben Antworten an FRUSCHD und Replik Caspar Zellweger.

Was dann noch in der gemeinsamen Arbeitsgruppe manipuliert wurde mit unter anderem einseitigen unabgesprochenen Veränderungen der Traktandenliste, um strittige Themen zu vermeiden, zeigt, welche Mittel eingesetzt werden, um die eigenen Ziele durchzusetzen. Eine gemeinsame inhaltliche Stellungnahme zu Handen der Öffentlichkeit fand nie statt. Die Gemeinde bestimmt einzig und allein den Inhalt.

Dass bis heute noch kein Protokoll von der als Grundlage für die Beschlüsse dienenden Begehung OKK, Arbeitsgruppe Gemeinde/FRUSCHD und kantonalem Ortsbildpfleger erstellt wurde und dass die restlichen Protokolle nur auf der Bauverwaltung während den Öffnungszeiten und damit, trotz unserer Freigabe, nicht zitierfähig zugänglich sind, zeigt wie man den Schutz der Behörden vor die Information der Bürger stellt.

Einseitige Veröffentlichungen der erarbeiteten Arbeitsgruppenprotokolle sind per Übereinkunft nicht zulässig und die Gemeinde hält die Freigabe weiterhin zurück. Dabei wären die Protokolle sehr hilfreich, um die oben gemachten Aussagen zu belegen. Die damalige Email an die Steuerungsgruppe können wir Ihnen mit Aufzeigen der Problematiken zur Verfügung stellen. Stellungnahme (aufgrund des Wunsches der Gemeindeverwaltung wurden einzelne Passagen geschwärzt) und Begleitemail FRUSCHD zu Handen der Gremien. Ansonsten hat uns die Gemeinde bzgl. Informationsmöglichkeiten ausgebremst. Dabei war im Vertrag eigentlich festgehalten, dass wir gemeinsam informieren. Sollten die Unterlagen seitens Gemeinde doch noch freigegeben werden, schalten wir Ihnen diese gerne auf.

Hinzu kommt, dass nicht klar ist, wie sich die Öffentlichkeit in einer kurzfristig erdachten Mitwirkung ohne Hintergründe einsehen zu können, ein klares Bild machen soll. Dies scheint aber weiterhin eben auch nicht erwünscht. Der Aufwand ist für alle einmal mehr gross. Dies ohne dass Wesentliches noch verändert werden kann, da es dann ja auch nochmals einer kantonalen Vorprüfung bedürfte. Die aktuelle Vorprüfung ist parallel nun noch am Laufen und so wirken wir an einer ungeprüften und ggf. noch Änderungen erfahrenden Vorlage mit. Eine wirklich sinnvolle Mitwirkung nach Eingang der Vorprüfung ist nicht vorgesehen.