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Unterricht mit Brigitte kein Pardon - The story behind


D’ Läbe loh Linie

Zusammen mit dem neuen Teilzonenplan müssen die neuen Strassenlinien genehmigt werden.
Zwischen den Strassenlinien befindet sich der öffentliche Strassenraum. Wie der zugehörige Planungsbericht erläutert, müssen Projekte in diesem Strassenraum nicht mehr öffentlich aufgelegt werden. Die Gemeinde darf also in Zukunft in diesem Bereich ohne Auflage und Vorlage vor der Gemeindeversammlung tun und lassen, was sie möchte.

Abb. 1 : Aus: Strassenlinienplan Ortskern_Planungsbericht Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV | Mitwirkung und kantonale Vorprüfung Seite 5

Die privaten Parzellen machen genau die umgekehrte Entwicklung durch. Dort gibt es neue Vorschriften ohne Ende. Die Baulinien werden zwar abgeschafft, aber gleichzeitig noch mehr neue Regeln und Auflagen geschaffen, die einer Enteignung entsprechen. An Stelle von Wohnzone W2 mit der entsprechenden Bebauungs- und Nutzungsziffer wird das Haus neu als «erhaltenswert» eingestuft, damit definiert neu der Umriss des Hauses mm-genau die maximale Bebauung. Weiter wird geometrisch genau ein mit weiteren Regeln belasteter Vorplatzbereich (dort sind unter anderem keine Velounterstände erlaubt) eingeführt. Im zusätzlich definierten Bereich für «rückwärtige Erweiterungsbauten» kann allenfalls dann ein Zimmer oder Treppenhaus an definierter Stelle angehängt werden und auch für den rückwärtigen Frei- und Gartenraum gibt es einschneidende Regeln (lesen sie hierzu auch den Text zum Garteninspektor). Manche Parzellen haben inzwischen Gebäude mit 3 unterschiedlichen Schutzkategorien.

Für grössere Änderungen muss man als Privater in Zukunft Fachgutachten einholen und Wettbewerbe veranstalten. Während am Badhof-/Sonnenhof mitten im Dorf am Eintritt aus der Ermitage alles im Workshopverfahren geht.

Abb. 2: Auszüge von Teilzonenreglement Siedlung Ortskern (TZRS Ortskern) verabschiedet vom Gemeinderat am 1.11.2022 z.Hd. 2. Vorprüfung

Sie sehen in der angedachten Ortskernplanung sollen Strassenlinien, Parzellen in Vorplatzbereiche, geschützte Gebäude, rückwärtige Frei- und Gartenräume Hinterhöfe etc. mit Reglementen und mm genau eingemessenen Plänen willkürlich, völlig unübersichtlich und bis ins kleinste Detail neu festgelegt werden. Anderseits stehen im Reglement Sätze, die völlig offen, unklar oder mehrdeutig ausgelegt werden können. Zwei Beispiel dazu sind die Entschädigung von Betroffenen oder wer den Fachexperten für eine Einschätzung bestimmt und bezahlt (siehe hierzu auch die Lesung aus den Leviten).

Baulinien sollen aufgehoben werden und dies alles mit der Begründung, dass es nachher einfacher würde. Vielleicht für die Behörden. Für den betroffenen Bürger wird es aber komplizierter. Es ist nicht mehr möglich, eine Übersicht zu erlangen und zu verstehen was all diese Regeln bedeuten. 

Vor lauter Reglementen, Vorschriften und Kontrollen geht der gesunde Menschenverstand verloren und das Privateigentum und die Rechtssicherheit werden mit Füssen getreten.
Da kam Brigitte spontan „d’Läbe loh-Linie“ als Ausweg in den Sinn.

In der neuen Ortskernplanung wirken all die neuen Linien und Bereiche vor allem trennend, verhindernd und schaffen Anlass zu Ungerechtigkeit und Streit. 

Der Slogan „Arlesheim, wo Menschen sich begegnen“ kommt wie ein Hohn daher, denn dem betroffenen Eigentümer wird im Ortskern Planungslabyrinth nur noch eine traurige Nebenrolle zugewiesen. 

Darum im Sinn von Brigitte ein herzhaftes „Ja“ zur „Läbe loh- Linie“ und ein klares „Nein“ zu einem solchen Zukunftsprojekt.