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Absurd die Vorstellung eines Garteninspektors, der vorbeikommt, oder? Aber denken wir es einmal zu Ende. Im Reglement der Gemeinde steht, dass gemäss Pflanzliste zu bepflanzen ist. Und wer solche Regeln aufstellt, muss sie ja auch kontrollieren und letztendlich auch bei Nichteinhaltung büssen. Ob unser Dorfpolizist alle Pflanzen bestimmen kann?
Abb.1: Auszug aus Teilzonenreglement Siedlung Ortskern Seite 11 Allgemeine Bestimmungen
Verabschiedet vom Gemeinderat am 1.11.2022 z.Hd. 2. Vorprüfung
Absurd vielleicht auch, dass neben der allbekannnten Gartenpflanze kriechender Hauhechel (besser bekannt als Ononis repens) und der beliebte Hornklee, Spitzwegerich und die bei Kindern beliebte Tollkirsche als Möglichkeit vorgeschrieben werden. Bei den Tulpen bleibt weniger Auswahl. Hier gibt es nur die Weinbergtulpe, welcher aber der Weinberg im Steinbruch weggenommen wurde, um ökologischen Mehrwert zu schaffen. Obwohl der Weinberg im Weindorf nicht untypisch war.
Abb.2: Zum Schmökern:
https://www.arlesheim.ch/wAssets/docs/Pflanzenliste_fuer_Architekten_und_Planer_Arlesheim_2021.pdf
Nur am Rande ist zu erwähnen, dass die meisten aufgeführten Pflanzen weder gefährdet, noch nicht sich wild verbreitend (sollen nun in spezialisierten Gärtnereien gekauft werden) sowie eigentlich im Wald und in waldnahen Gebieten heimisch sind. Während man überall von ortstypisch faselt, ist plötzlich der Wald und der Strassenrand in unseren Gärten völlig untypisch daheim. Kein Mensch in früheren Jahren hätte sich Spitzwegerich, Ruchgras (der Allergiker dankt) oder Hornklee gekauft und in den Garten gesetzt. Von jeher waren Gärten vor allem auch blühende und von extern beseelten Stellen, welche dem Auge des Betrachters Freude machen sollten und auch Gemüse beherbergten (gemäss dem weltretterischen und pflanzenrassistischen Ansatz unserer Gemeinde gäbe es heute keine Tomaten, Kartoffeln u.v.m.). Selbst alte Sorten Kosmeen, verschiedene Tulpenarten, Hortensien, Lein, Mohnblumen etc. sind unerwünscht.
Immerhin passend findet sich die Filzlinde, die Zerreiche und die Bruchweide, welche zumindest die politischen Verhältnisse in den Gärten widerspiegeln. Neben dem Stechapfel beantragen wir im Rahmen der Ortskernplanung auch noch den Zankapfel aufzunehmen.
Natürlich ist nichts gegen die konsequente Entfernung von invasiven Neophyten zu sagen. Das ist unbestritten wichtig. Mit der Pflanzlistenidee werden aber wohl alle so verwirrt sein, dass sie die Neophyten vor lauter gemeinen Speierlingen und freundlichen Hauhecheln gar nicht mehr erkennen.
Gratis Ideen zu geben ist eines, teuer erkaufte Vorschriften etwas anderes.
Sie denken sich sicher: Das ist mir eigentlich egal, was die vorschreiben, aber Sie zahlen das Ganze und machen sich angreifbar. Auch Ihr Garten wird zur Kontrollzone der Gemeinde und der Öffentlichkeit. Kaum vorstellbar, Briefe zu erhalten wie „In Ihrem Garten wurde eine falsche Hauhechel gesichtet, bitte entfernen Sie diese umgehend, ansonsten……. „, aber eigentlich bei Annahme nur konsequent.
Es wird Zeit, dass wir uns wehren gegen Bevormundung und Absurditäten für viel Geld von irgendwelchen in anderen Welten lebenden und mit unseren Steuergeldern alimentierten „Experten“.
Wir wetten, dass die meisten im Gemeinderat und auch in den Parteien sich noch nie Gedanken darüber gemacht haben, was da eigentlich steht und was das letztendlich heissen würde, wenn man es umsetzen müsste. Böse Zungen würden unterstellen, weil man sich eh nie an die Regeln hält. Sollte diese Vorlage angenommen werden, müsste man sagen: Zu Recht. Aber für was braucht es dann Regeln?