Cafe FRUSCHD

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Maximal - The story behind


Die Absurdität eines Reglements mit Utopien

Warum der Max anfängt zu graben findet sich im Text der Gemeinde, so sollen in Zukunft Beschäftigte und Hausbewohner unterirdisch parkieren in einem flächendeckenden Parkierungsgesamtkonzept (siehe Abbildung 1).

Wo diese Parkplätze sein sollen, weiss niemand und wie die Hausbewohner zu Ihren Autos kommen sollen bleibt auch offen. Die Formulierung ist leider nur ein Beispiel wie man 5 Jahre plant ohne etwas Sinnvolles und Realistisches hervorzubringen. Hätte nicht für den neuen Teilzonenplan ein Verkehrs- und Parkierungskonzept erarbeitet werden müssen? Seit Jahren wird davon geredet und gelegentlich sogar mitgeteilt es sei vorhanden, konkret aber ist es nicht erleb- und auffindbar. Nicht einmal im aktuellen Quartierplan Ortskern sind die Parkplätze korrekt nachgeführt und stimmen mit der Realität überein. So kann man QP-konform immer noch auf dem Domplatz oder vor dem Café Brändli parkieren.

Abb.1: Aus: Teilzonenvorschriften Siedlung Ortskern Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV | zweite kantonale Vorprüfung Seite 31 5.1

Auf den neu eingeführten, sich auf privatem Areal befindlichen, Vorplätzen wird das Parkieren in Zukunft nicht mehr bewilligt (siehe Abb. 2), obwohl der Hausbesitzer Parkflächen zwingend vorhalten muss, denn sonst wird eine happige Ersatzabgabe eingezogen. Eine Ersatzabgabe für etwas, was ihm im Teilzonenplan verboten wird.
Reglemente zu schaffen mit Auflagen ohne die dafür notwendigen Rahmenbedingungen anzupassen, ist sicherlich einfacher als realistisch die Welt zu gestalten, aber aus unserer Sicht fatal.

Abb. 2: Aus: Teilzonenreglement Siedlung Ortskern (TZRS Ortskern) Verabschiedet vom Gemeinderat am 1.11.2022 z.Hd. 2. Vorprüfung

Die Kantonalbank oder die Architektur der Ein- und Dreigeschossigkeit

Immer wieder wird der Bau der Kantonalbank als Drohkulisse für weitere Bauten angeführt. Dabei spielt vor allen Dingen die Dreigeschossigkeit eine wesentliche Rolle. Hierzu sei aber vermerkt, dass über die Kantonalbank vom Volk an einer Gemeindeversammlung abgestimmt wurde. Zum damaligen Zeitpunkt galt sie sogar als architektonische Meisterleistung.

Dass sich diese Beurteilung des Baus mit den heutigen Vorstellungen nicht deckt, sollte einem zu denken geben und einmal reflektieren lassen, warum dies im Gegensatz zu anderen Gebäuden der Fall ist. Sind es wirklich die 3 Geschosse? Zeigt es nicht eher, dass sowohl die Architektur wie auch die Dorfentwicklung immer auch im Kontext der jeweiligen Denkrichtungen und Vorstellungen steht? Vielleicht ist die Kantonalbank in 15 Jahren unter Denkmalschutz. Die Kantonalbank erfüllt weiterhin eine gute Funktion und als Zweckbau wird sie nicht in Frage gestellt. Sie ist also brauchbar. Hauptproblematik ist eigentlich die Voluminität, welche durch die Länge wie die monotone Gestaltung der Fassade hervorgerufen wird. Würden die in sich versetzten Teile mit unterschiedlichen Farben gestaltet werden, würde der Eindruck der Grösse bereits reduziert. Des Weiteren ist durch die durchgehende Dachgestaltung keinerlei Unterbrechung in der Länge mehr feststellbar. Hierdurch ergibt sich neben den anderen Bauten auch die hervorstechende Auffälligkeit im Dorf. Die Dreistöckigkeit an sich ist also gar nicht das ausschlaggebende Kriterium. 

Die Kantonalbank nun als Beispiel für die Alternativlosigkeit des neuen Quartierplans anzuführen, ist unlauter, da es weder eine Parzelle gibt, welche noch einmal (mit Ausnahme des geplanten Baus des Sonnenhofes) einen solchen Grossbau überhaupt zulässt, noch die Möglichkeit an der Ortskernkommission und Denkmalpflege vorbei, einen solchen Bau noch einmal zu realisieren. Hier wird einmal mehr Angst geschürt anstatt Tatsachen und Realitäten abzulichten.

Die die Kantonalbank per se abwertende Haltung, sollte auch zu denken geben. Denn eigentlich kann sich Arlesheim glücklich schätzen noch einen Standort der Kantonalbank zu beherbergen. Was wäre, wenn sich die BLKB auf einen Standort in Liestal reduziert?

Gesetzt den Fall, dass die Kantonalbank oder ein späterer Besitzer einen Rückbau durchführen möchte, gilt mit dem neuen Strassenplan auch für diese, dass bei einem Abriss das bisherige Volumen nicht mehr hergestellt werden kann, was eine Erneuerung praktisch ausschliesst. 

Bezgl. Ortskernschönheit ist ein Abstecher in den Hinterhof der Kantonalbank empfehlenswert. Dort befindet sich ein «Unort» bestehend aus asphaltierten Flächen und Betonbänken, auf denen wohl noch nie jemand mehr als ½ h Zeit verbracht hat, ein wirkliches Spielfeld zur Verbesserung. 

Bezgl. Geschossigkeit als Garant für die architektonische Schönheit und Qualität sei noch auf das die Strassenlinie und das Baufeld des aktuellen QP überragende Monika’s Nähcenter hingewiesen. Es schafft das Kunststück selbst einstöckig keine Bereicherung des Ortskerns darzustellen. Ein Rückbau und Erhöhung des dahinter liegenden Baus hätten hier eine wirkliche Einbindung des Gebäudes ermöglicht. Denn ortskerntypisch ist der Bau sicher nicht.