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Ristretto

Ausschnitte aus dem gesamt Interview.

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Planerische Aspekte der Ortskernplanung - Interview mit Hugo Erbacher - The story behind


Begleittext zum Interview von Hugo Erbacher

Was der Teilzonenplan Ortskern verursacht:


Einteilung des Teilzonenplanes Ortskern in folgende Unterteilzonen:

Zentrumszone, Kernzone, Kernzone Dom, Zone für öffentliche Werke und Anlage, Quartierplan Gschwindhof, Quartierplan Post, Quartierplan Sonnenhof/Badhof. 

Schaffung von neuen Schutzkategorien und Massenunterschutzstellung:

13 Gebäude National geschützt, 19 Gebäude Kantonal geschützt, 16 Gebäude Kommunal geschützt, 71 Gebäude Erhaltenswert geschützt und zusätzlich inventarisiert, 60 Gebäude Situationswert geschützt, 27 Wohn/Gewerbegebäude als übrige Bauten, 15 Anbauten, Schöpfe als übrige Bauten, 4 Baufelder mit Überbauungsziffer.

Unterteilung der privaten Parzelle:

83 unterschiedlichste, jedoch speziell geregelte Vorplatzbereiche, 19 Bereiche hinter dem Haus und 19 rückwärtige Frei- und Gartenräume

Für jede Unterteilzone, jede Schutzkategorie, jeden Teilbereich gelten unterschiedliche Regeln, Zuständigkeiten und Bewilligungsverfahren. Das ist unübersichtlich und kompliziert. Die Rechtssicherheit geht verloren. Da es komplizierter wird braucht es immer mehr Berater, Experten und Planer. Das erschwert und verteuert alles noch mehr. Der normale Menschenverstand geht abhanden.

Kein einziges der 71 zusätzlich neu inventarisierten Gebäude der Gruppe „Erhaltenswert“ ist im ISOS oder dem Baselbieter Inventar der schützenswerten Bauten überhaupt erwähnt. Trotzdem werden Sie unter Verbandsbeschwerderecht gestellt. 

Zusätzlich empfiehlt das BIB (Baselbieter Inventar der schützenswerten Bauten) 150 weitere Bauten unter Schutz zustellen. Diese Bauten befinden sich mehrheitlich ausserhalb des Ortskerns, jedoch alle auf Arlesheimer Boden. Auf den Arlesheimer Liegenschaftsbesitzer kommt also noch einiges zu!

49 Liegenschaftseigentümer sind vom TZP negativ betroffen, weil ein Ersatzbau nicht mehr möglich ist, das Bewilligungsverfahren willkürlich oder die Nutzung stark eingeschränkt wird. 6 Liegenschaftsbesitzer profitieren vom Teilzonenplan.

Mit dem Teilzonenplan wird im Ortskern von Arlesheim 8-10’000m2 BGF (Brutto Geschoss Fläche) im Wert von 16-20 Mio. CHF vernichtet. Das ist Enteignung, kann nicht im Interesse der Öffentlichkeit sein und verursacht langwierige, teure Rechtsstreitigkeiten.