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Rita Lin für'd Leut wird's hart. Lesung aus den Leviten

- The story behind


Ja es ist hart für d’Leut zu sehen wie Vorschriften und Auflagen hageln und alle beruhigt werden mit nichtssagenden Allgemeinplätzen, was die Aufgaben der Gemeinde betrifft.

Beruhigend soll es sein, dass die Gemeinde unterstützen kann. Im besten Fall tut sie es, aber nach welchen Kriterien und mit wessen Geld? Die Gemeindekassen sind leer und die erhofften Spenden für den neuen Gemeindesaal bleiben aus, da legt man sich lieber nicht fest. Würde man den Steuerzahlern sagen: „Hört mal zu, wenn Ihr auch alles einschränken möchtet bei den Dorfbewohnern, seid ihr auch bereit, die Kosten mit zu übernehmen? Zum Beispiel einen Fond zur Unterstützung und zur ökologischen Sanierung bereit zu stellen?“

Abb. 1: Auszug von Teilzonenreglement Siedlung Ortskern (TZRS Ortskern) Verabschiedet vom Gemeinderat am 1.11.2022 z.Hd. 2. Vorprüfung

Ja, Vorschriften für andere tun nicht weh. Aber Hand aufs Herz, wären Sie bereit Steuererhöhungen auf sich zu nehmen, um dieses Projekt auch sozial und fair umzusetzen? Einmal abgesehen von der auch dann aus unserer Sicht immer noch absurden Ausführung? Nun? Die Mehrheit wohl nicht.

Und selbst, wenn die Gemeinde zahlen würde, sind keinerlei verlässliche Kriterien vorhanden für was und mit welchen Anforderungen. Willkür wäre möglich und hätten wirklich alle die gleichen Chancen an die begehrten Töpfe zu gelangen?

In aufgelegten Unterlagen fallen bei den Aufgaben für die Gemeinde durchgängig wohlklingende Allgemeinplatzformulierungen auf. Da wird mitgeteilt, dass man fördere, wo man doch eigentlich alles verbietet. Velos sollen sich sobald auf privatem Grund in Luft auflösen (Velounterstände auf Vorplätzen verboten), Autos unterirdisch auf nicht vorhandenen Parkplätzen sich tummeln und energetische Sanierungen werden praktisch verunmöglicht.

Abb.2: Aus: Teilzonenvorschriften Siedlung Ortskern Planungsbericht Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV | zweite kantonale Vorprüfung Seite 23; 3.4.7

So steht auch, dass die Beurteilungen seitens Frau Dr. Huggel unter anderem wegen der Pandemie keine Berücksichtigung des Staatsarchivs beinhalten und dies ggf. bei einem Bauvorhaben noch nachgeholt werden müsse. Von wem und auf wessen Kosten und wie und wer gewichtet? Gleiches gilt für evtl. gemachte Angaben der Eigentümer, wenn die von Frau Dr. Huggel beschriebene Hausgeschichte allzu weit von der eigenen Familiengeschichte entfernt liegt?

Abb.3: Aus: Teilzonenvorschriften Siedlung Ortskern Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV | zweite kantonale Vorprüfung Seite 19; 3 4.3

Dass bei grösseren Um- oder Neubauten ein Fachgutachten eingeholt werden und eine Ausschreibung stattfinden muss, kommt auch noch hinzu.

Abb. 4: Auszug von Teilzonenreglement Siedlung Ortskern (TZRS Ortskern) Verabschiedet vom Gemeinderat am 1.11.2022 z.Hd. 2. Vorprüfung

Auch hier stellt sich die Frage, wer als Fachgutachter fungieren darf, anerkannt wird und auch wer diesen auswählt und bezahlt?

Was dem Eigentümer aber sicher bleibt sind die Schulden, denn für diese, so viel ist sicher, haftet er alleine. Und wie formuliert es die Gemeinde so treffend: Sie möchte die Verantwortung wieder an die Eigentümer zurückgeben.

Na da sind wir aber beruhigt und froh!